Gleichstellungsplan 2023 bis 2026
Der hier vorliegende vierte und aktualisierte GFZ-Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2023 bis 2026 zur Förderung von Chancengleichheit ist eine Fortschreibung, Aktualisierung und Ergänzung der bisherigen Pläne und zeigt daher auch die Entwicklung von 2019 bis heute auf. Er berücksichtigt neben den GFZ-spezifischen Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ebenso externe Rahmenbedingungen sowie die zum 01.01.2023 realisierte rechtlich-administrative Integration des RIFS (Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit bzw. englisch „Research Institute for Sustainability“).
Der Gleichstellungsplan gilt für den Zeitraum 2023 – 2026. Der Gleichstellungsplan wurde im Laufe des Jahres 2023 gemeinsam erarbeitet und am 21.12.2023 verabschiedet und vom Vorstand (Prof. Buiter, Dr. Schwartze) und vom Personalrat (Dr. Vieth-Hillebrand) unter Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten (Dr. Weckmann) unterzeichnet und enthält folgende Punkte:
2. Datenerhebung und Monitoring (Data collection and monitoring)
3. Bestandsaufnahme (Analysis of current employment data)
4. Zielsetzung bis 2026 (Objectives until 2026)
Anhang (Annex) A1. Definitionen (Definitions of terminology)
Anhang (Annex) A2. Weitere Datenanalysen (Additional data charts)
Anhang (Annex) A3. Kaskadenmodell (Cascade Model)
Danksagung (Acknowledgements)